
Selbsthilfeförderung
Selbsthilfegruppen unterstützen Menschen mit gesundheitlichen oder pflegerischen Herausforderungen und können dafür finanzielle Förderung von Krankenkassen und Pflegekassen erhalten. Diese Mittel helfen, gemeinsame Aktivitäten, Öffentlichkeitsarbeit und Schulungen zu ermöglichen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Fördermöglichkeiten, sowie praktische Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung.
Selbsthilfeförderung für gesundheitsbezogene Gruppen nach § 20h SGB V durch die gesetzlichen Krankenkassen
Selbsthilfegruppen und -organisationen mit Gesundheitsbezug bekommen auf der GKV-Homepage übersichtliche und verständliche Informationen zu den Fördermöglichkeiten der Krankenkassen/-Verbände. Die überwiegend ehrenamtliche Selbsthilfe ist eine wichtige und notwendige Ergänzung der professionellen Angebote im gesundheitlichen Versorgungsbereich. Deshalb wird die Arbeit der Selbsthilfe in Niedersachsen von den Krankenkassen auch finanziell unterstützt.
Pauschalförderung
Hier eine kleine Übersicht, was von den Krankenkassen als Pauschalförderunge übernommen wird:
- Bezuschussung für: Miet- und Nebenkosten, Büroausstattung/-sachkosten, Regelmäßig erscheinenden Medien (z. B. Mitgliederzeitschriften, Newsletter)
- Fahrt- und Übernachtungskosten (Höchstbeträge festgelegt)
- Neuanschaffungen und Ersatzbeschaffungen von PC´s / technischen Geräten
- Telefon- und Internetgebühren (Höchstbetrag) für den Ansprechpartner der Selbsthilfegruppe
- Kontoführungsgebühren für ein eigenes Konto der Gruppe
- Tagungsbesuche / Fortbildungen / Gruppenleiterschulungen (Zuschuss je Veranstaltung ist auf max. drei Teilnehmer begrenzt).
Alle Antragsformulare zum Thema Pauschalförderung erhalten sie auf der Website der GKV – Selbsthilfeförderung Niedersachsen.
Diese Seite bietet nur einen kleinen Überlick über die Pauschalförderung, wenn Sie weiterführende Fragen haben gehen Sie auf die GKV-Homepage oder rufen Sie uns gerne an.
Projektförderung (kassenindividuell)
Ein förderfähiges Projekt ist
- zeitlich und inhaltlich begrenzt
- zielorientiert
- geht über das normale Maß an täglicher Selbsthilfearbeit hinaus
- ist klar von Routineaufgaben abgegrenzt
Projekte können auch mehrjährig bzw. überjährig laufen.
Beispiele:
- Vorträge von Referent*innen,
- Gruppenspezifische Informationsmaterialien,
- besondere Aktivitäten (Modellcharakter) mit eindeutigem Gesundheitsbezug.
Die Projektförderung ist eine krankenkassenindividuelle Förderung, d.h. dass die jeweiligen Kassen die Förderung inhaltlich und strukturell selbst gestalten.
Es ist empfehlenswert, sich vor Antragsstellung mit der jeweiligen Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Die für Sie zuständige Ansprechpartner*in finden Sie hier.
Selbsthilfeförderung nach § 45d SGB XI durch die Pflegekassen
Selbsthilfegruppen, die sich die Unterstützung, allgemeine Betreuung und Entlastung von pflegebedürftigen Menschen oder deren Angehörigen zum Ziel gesetzt haben, können nach folgender Richtlinie finanzielle Unterstützung erhalten:
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendnungen zur Förderung der Selbsthilfe nach §45d SGB XI ab 2020
- Merkblatt Vorgezogener Maßnahmebeginn
- Häufig gestellte Fragen
- Erklärung Selbsthilfegruppen 2022
Auszug aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI RdErl. d. MS v. xx.xx.2019-104-43 590/200-1VORIS 83000 Fundstelle Nds. MBI 2019 Nr. xx, S. xxx*
2. Gegenstand der Förderung: „…Förderungsfähig sind Selbsthilfegruppen, deren Mitglieder sich in Bezug auf pflegebedingte Problemstellungen gegenseitig persönlich unterstützen und entlasten. In Abgrenzung zu den Selbsthilfegruppen aus dem Bereich der Krankenversicherung muss vorrangiges Ziel der Selbsthilfegruppenarbeit nach dieser Richtline dabei die Verbesserung der Lebenssituation von Pflegebedürftigen sowei deren Angehörigen sein…“ (*)
4. Zuwendungsvoraaussetzungen: „4.2.1 Voraussetzung für die Förderung einer Selbsthilfegruppe…ist, dass die Gruppe:
- nachweislich seit mind. drei Monaten besteht,
- den Mittelpunkt ihrer Aktivitäten in Niedersachsen hat,
- sich regelhaft aus mindestens sechs Personen zusammensetzt, die entweder selbst pflegebedürftig sind oder sich um nahestehende pflegebedürftige Menschen kümmern und sich dauerhaft, regelmäßig und verlässlich zusammenfindet…im Jahresdurchschnitt regelhaft mindestens ein Treffen pro Monat.“ (*)
5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung: „5.2. Zuwendungsfähig sind 5.2.1 die originären, auf die Selbsthilfearbeit i. S. von §45d SGB XI entfallenden Sachausgaben der Selbsthilfegruppen, insbesondere für
- Raummiete und Büroausstattung
- Medien
- Schulung der Gruppenmitglieder
- sonstige Sachausgaben“ (*)
Der Selbsthilfeförderantrag nach § 45d SGB XI durch die Pflegekassen muss spätestens bis zum 31.03. des jeweiligen Förderjahres gestellt werden. Mit dem Vorhaben darf erst nach dem Förderbescheid begonnen werden. Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt Vorgezogener Maßnahmebeginn. Für Fragen zu Ausnahmen vom vorzeitigen Vorhabenbeginn wenden Sie sich bitte an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Diese Seite bietet nur einen kleinen Überlick über die Selbsthilfeförderung nach § 45d SGB XI, wenn Sie weiterführende Fragen haben, gehen Sie bitte auf die Richtlinie oder rufen Sie uns gerne an.

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Die KIBIS unterstützt und fördert die Selbsthilfearbeit in der Region Hannover. Sie existiert in ihrer jetzigen Form seit 1986. Hier erfahren Sie mehr über unsere Geschichte und unsere Arbeit.